Ein spezielles Merkmal des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkelkinder – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Test